Was passiert mit meinen Abschlägen, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?

Die Höhe Ihrer Abschlagszahlen passen wir jedes Jahr Ihrem Vorjahresverbrauch an und teilen Ihnen die zukünftigen Abschläge im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung mit.
Es ist leider nicht möglich, schon im Vorhinein, für das nächste Jahr den Verbrauch zu ändern. Bitte waren Sie die Abrechnung ab und melden Sie sich dann erneut.

 

Ich kaufe/verkaufe ein Haus. Welche Angabe benötigen Sie von mir?

Nachdem Sie ein Haus gekauft/verkauft haben erhalten wir automatisch eine Kopie des Kaufvertrages. Daraufhin senden wir dem Eigentümer/der Eigentümerin ein Anschreiben zusammen mit einer Übergabevereinbarung zu. Diese sollte gemeinsam mit dem neuen Eigentümer/der neuen Eigentümerin ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Umschreibung wird erst dann rechtskräftig, wenn wir beide Unterschriften vorliegen haben.

Für eine schnellere Bearbeitung des Vorgangs können Sie sich hier vorab eine Übergabevereinbarung downloaden.

Sollten sich die Einreichung Ihrer Übergabevereinbarung mit unserem Anschreiben überschneiden, so betrachten Sie die übersendete Post als gegenstandslos.

 

Warum wurde mein Verbrauch geschätzt?

Die Stadtwerke lesen die Wasserzähler jährlich zur Abrechnung (Dezember eines Jahres) ab. Sollte unser Ableser Sie nicht antreffen, erhalten Sie eine Selbstablesekarte von uns (Einwurf Briefkasten). Diese ist von Ihnen auszufüllen und an uns zurückzusenden. Den von Ihnen angegebene Zählerstand werden wir dann für die Abrechnung zu Grunde legen. Für den Fall, dass wir keinen Zählerstand von Ihnen übermittelt bekommen, schätzen wir diesen aufgrund des Verbrauches der letzen Jahre.

 

Ich bin Mieter und möchte Auskünfte über meinen Verbrauch erhalten.

Ist dies möglich?

Nein, dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Für uns ist immer der Eigentümer/die Eigentümerin Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Eigentümer/die Eigentümerin Ihres Hauses.

 

Meine Bankverbindung hat sich geändert bzw. ich möchte eine Einzugsermächtigung erteilen!

Kann ich dies auch telefonisch tun?

Nein, telefonisch ist dies leider nicht möglich. Teilen Sie uns bitte Ihre neue Bankverbindung/Einzugsermächtigung schriftlich mit.

Ein Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung finden Sie hier.

Was passiert mit einem Guthaben bzw. bei einer Nachzahlung?

Guthaben:
Wenn wir eine Einzugsermächtigung von Ihnen erhalten haben, wird das Guthaben mit der nächsten Fälligkeit verrechnen. Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bleibt das Guthaben bestehen. Wenn Sie eine Auszahlung des Guthabens wünschen, teilen Sie uns dies doch bitte mit.

Nachzahlung:
Wenn wir eine Einzugsermächtigung von Ihnen erhalten haben, buchen wie die Nachzahlung zusammen mit der ersten Vorauszahlung ab. Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bleibt die Nachzahlung bestehen. Sie müssen bei der Überweisung der ersten Vorauszahlung daran denken, die Nachzahlung mit zu überweisen.

stadtwerke rotenburg

Kontakt

Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda
Baumbacher Straße 20
36199 Rotenburg a. d. Fulda

Telefon: 0 66 23/9 12 32-0
Telefax: 0 66 23/9 12 32-29

Kontaktformular

Montag bis Mittwoch: 09:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.