Reduzierte Umsatzsteuersätze
Aktueller Hinweis
Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
Für diejenigen Leistungen der Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.
Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einem Entgelt/Wassergebühr von 3,25 Euro je Kubikmeter ein Entgelt/Wassergebühr von 3,19 Euro je Kubikmeter.
Bei Wasser ist entscheidend, wann die Ablesung erfolgt. Für die Stadt Rotenburg a. d. Fulda ist das der 31.12.2020. Der dann geltende Umsatzsteuersatz von 5 Prozent ist für den gesamten Abrechnungszeitraum (01.01. bis 31.12.2020) anzuwenden.
Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt. Entscheidend ist, wann die Dienstleistung vollständig erbracht ist. Der Umsatzsteuersatz, der zu diesem Zeitpunkt gilt, ist anzuwenden.
Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.